Inklusion
Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot entweder an der Gustav-Werner-Schule oder in einem inklusiven Bildungsangebot an einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule erfüllen.
Im Fall der inklusiven Beschulung werden die Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zieldifferent im gemeinsamen Unterricht an der Regelschule unterrichtet. Das heißt:
• Im Vordergrund des Unterrichts stehen gemeinsame Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand.
• Die Schülerinnen und Schüler verfolgen individuelle Lernziele mit unterschiedlichen Lernergebnissen.
• Sie werden nach dem Bildungsplan mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gefördert und beurteilt.
• Gruppenbezogene Lösungen: Nach Möglichkeit werden mehrere Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer Klasse unterrichtet.
• Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen anteilig durch eine Sonderschullehrkraft der Gustav-Werner-Schule.
Im Schuljahr 2022/23 bestehen inklusive Bildungsangebote an der Bismarckschule, Uhlandschule, Schwabschule, Maria-Montessori-Schule und der Wolfbuschschule.