Inklusion

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann entweder an der Gustav-Werner-Schule oder in einem inklusiven Bildungsangebot an einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule erfüllt werden.

Im Fall der inklusiven Beschulung werden die Schüler:innen mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zieldifferent im gemeinsamen Unterricht an der Regelschule unterrichtet. Das heißt:

• Im Vordergrund des Unterrichts stehen gemeinsame Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand.
• Die Schüler:innen verfolgen individuelle Lernziele mit unterschiedlichen Lernergebnissen.
• Sie werden nach dem Bildungsplan mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gefördert und beurteilt.
• Gruppenbezogene Lösungen: Nach Möglichkeit werden mehrere Schüler:innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer Klasse unterrichtet.
• Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen anteilig durch eine Sonderschullehrkraft.

Im Schuljahr 2022/23 bestehen inklusive Bildungsangebote an der Bismarckschule, Uhlandschule, Schwabschule, Maria-Montessori-Schule und der Wolfbuschschule.